Heizkostenzuschuss 2023-2024

Heizkostenzuschuss

Die Steiermärkische Landesregierung hat beschlossen, dass auch im heurigen Jahr ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Wohnunterstützung, die ebenfalls von der Steiermärkischen Landesregierung gewährt wird, auch die Betriebskosten umfasst und viel weitgehender fördert als der einmalige Heizkostenzuschuss. Wer Anspruch auf die Wohnunterstützung hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind!
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • seit 01.09.2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
  • KEINE Wohnunterstützung beziehen und
  • deren monatliches Haushaltseinkommen (inkl. 13. und 14. Gehalt) die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt.
  • Ein-Personen-Haushalte: € 1.392,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,00
  • Erhöhungsbetrag pro Familienbeihilfe beziehendem
    im Haushalt lebenden Kind: € 418,00

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung mitzubringen:

  • aktuelle Einkommensnachweise (sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen)
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Meldezettel
  • Kontodaten (IBAN)

Infos und Details

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