
Sozialleistungen Kalsdorf
Zuschuss Zeckenimpfung
Mit Hauptwohnsitz gemeldete Kalsdorfer Bürgerinnen und Bürger erhalten im Zeitraum von 01.02. bis 30.06. einen Kostenzuschuss zum Zeckenschutzimpfstoff von max. € 15,- pro Person. Gegen Vorlage des Impfpasses, der Impfstoffrechnung sowie eines ausgefüllten Auszahlungsantrages der Gemeinde wird dieser Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

KOSTENZUSCHUSS PNEUMOKOKKEN IMPFUNG
Ab 01.01.2025 gewährt die Marktgemeinde Kalsdorf einen Zuschuss in Höhe von € 40,- (pro Person) zur Pneumokokken Impfung bis einschließlich 31.12.2025.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Kalsdorf;
Rechnung des Impfstoffes;
Impfpass mit Eintrag der Impfung;
Auszahlungsantrag der Gemeinde (ausgefüllt und unterzeichnet)

KOSTENZUSCHUSS HERPES ZOSTER IMPFUNG
Ab 01.01.2025 gewährt die Marktgemeinde Kalsdorf einen Zuschuss in Höhe von einmalig € 50,- (pro Person) zur Herpes Zoster Impfung bis einschließlich 31.12.2025. Sozial Card Besitzer bekommen einen Zuschuss in Höhe von einmalig € 100,-
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Kalsdorf;
Rechnung des Impfstoffes;
Impfpass mit Eintrag der Impfung;
Auszahlungsantrag der Gemeinde (ausgefüllt und unterzeichnet)

KOSTENZUSCHUSS HPV IMPFUNG
Ab 01.01.2025 gewährt die Marktgemeinde Kalsdorf einen Zuschuss in Höhe von einmalig € 50,- (pro Person) zur HPV Impfung bis einschließlich 31.12.2025.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Kalsdorf;
Rechnung des Impfstoffes;
Impfpass mit Eintrag der Impfung;
Auszahlungsantrag der Gemeinde (ausgefüllt und unterzeichnet)

KOSTENZUSCHUSS RSV IMPFUNG
Ab 06.02.2025 gewährt die Marktgemeinde Kalsdorf einen Zuschuss in Höhe von € 50,-- (pro Person) zur RSV-Impfung bis einschließlich 31.12.2025.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Kalsdorf;
Personen ab dem 60. Lebensjahr (gem. Empfehlung Impfplan Österreich)
Rechnung des Impfstoffes;
Impfpass mit Eintrag der Impfung;
Auszahlungsantrag der Gemeinde (ausgefüllt und unterzeichnet)

Mobilitätszuschuss
Der Mobilitätszuschuss wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz einstimmig in seiner Sitzung vom 15.12.2022 auch für das Jahr 2025 wie folgt beschlossen:
Jahreskarten (personalisiert), Halbjahreskarten (personalisiert), das Top-Ticket, das personalisierte Klimaticket Österreich und das personalisierte Klimaticket Steiermark werden in einer Höhe von 33 % des Ticketpreises, maximal jedoch bis zu einem Betrag von € 250,00 pro Person und pro Jahr gefördert. Die Förderung der Monatskarten beträgt € 15,00.
Für die Förderung müssen Sie den Auszahlungsantrag ausfüllen und mit einer Kopie der Rechnung und des Tickets im Gemeindeamt abgeben.
Verbundleihtickets
Sie haben die Möglichkeit, einfach und kostengünstig ein Klimaticket Steiermark tageweise im Gemeindeamt auszuborgen. So funktionierts: Sie reservieren telefonisch unter 03135/52551-20 ein Ticket und holen es an Ihrem Wunschtag während des Parteienverkehrs für nur 1 Euro (!) am Tag ab. Die Karten können dann nach Gebrauch in den Postkasten der Gemeinde eingeworfen oder persönlich vorbeigebracht werden.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde.
STaxi-Card
Die Gemeinde Kalsdorf bietet den Pensionistinnen und Pensionisten sowie Personen mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit von vergünstigten Taxifahrten an. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem unten stehenden Informationsblatt oder bei Frau Weichhart im Gemeindeamt unter 03135/52551-16.
Sozialcard
Einkommensschwache Kalsdorfer Haushalte haben die Möglichkeit, die Kalsdorfer Sozialcard zu beantragen. Die Besitzer der Sozialcard erhalten Zuschüsse bei Kalsdorfer Sportvereinen, Gemeindeveranstaltungen sowie im Hallenbad und Vieles mehr.
Milchgebisspass
Die Zahngesundheit Ihres Kindes liegt uns am Herzen! Aus diesem Grund hat die Marktgemeinde Kalsdorf den Milchgebisspass eingeführt. Dieser Pass ist wie ein Mutter-Kind-Pass aufgebaut. Es müssen 4 Untersuchungen in einem bestimmten Zeitraum von einem Zahnarzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Werden diese eingehalten bekommen Sie von der Gemeinde, nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Milchgebisspasses, einen Zuschuss in Höhe von € 100.
Die Milchgebisspässe werden jährlich Mitte des Jahres automatisch an die im Vorjahr geborenen Kinder ausgesendet.
Babyrucksack
Die Marktgemeinde heißt alle kleinen, neuen Bürgerinnen und Bürger herzlich Willkommen! Daher erhalten die frischgebackenen Eltern bei Geburt Ihres Kindes als Geschenk einen Babyrucksack, gefüllt mit Gutscheinen von der Apotheke und kleinen Aufmerksamkeiten. Kommen Sie mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes ins Gemeindeamt und holen Sie sich Ihren Babyrucksack ab.
Stoffwindelförderung
Wickeln ohne Müll? Die Verwendung von Mehrwegwindeln ist ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Deshalb fördert die Gemeinde Kalsdorf den Kauf von Stoffwindeln in Höhe von einmalig € 50,- ("Starterpaket") und € 25,- ("Erweiterungspaket").
ES GIBT ZWEI UNTERSCHIEDLICHE MÖGLICHKEITEN:
Stoffwindelförderung ohne Gutschein AWV und WIWA:
Damit Eltern die Möglichkeit haben die Stoffwindeln bei einem Unternehmen ihrer Wahl zu kaufen (also nicht gekoppelt an Gutschein AWV und Verein WIWA).
Es muss hierfür folgendes im Gemeindeamt vorgelegt werden:
- der Hauptwohnsitz in Kalsdorf sein
- der Auszahlungsantrag der Gemeinde ausgefüllt und unterzeichnet
- die Rechnung der Stoffwindel und
- der Mutter-Kind-Pass oder die Geburtsurkunde
Die Fördersumme in Höhe von max. € 50,-- (Starterpaket) / € 25,-- (weiterführendes Paket) wird dann auf das Konto der ansuchenden Person überwiesen.
Windelgutschein vom AWV gekoppelt mit Verein WIWA
Die Windelgutscheine vom Abfallwirtschaftsverband haben wir bei uns aufliegen.
AWV und Fachhandel fördert einerseits das Starterpaket und das weiterführende Paket.
Wir als Gemeinde haben uns mit GR-Sitzung vom 5.11.2020 dazu entschlossen, die Nutzung der Stoffwindeln ebenfalls zu fördern und zwar das Starterpaket (€ 250,--) mit € 50,-- und das weiterführende Paket (€ 125,--) mit € 25,--.
Dieser besagte Windelgutschein ist jedoch mit dem Verein „WIWA“ gekoppelt bei dem eine Liste von Fachhändler angeführt sind, wo man die Gutscheine einlösen kann.
Härtefonds und Energiehärtefonds
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Pensionisten der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz hat einen Härtefonds und einen Energiehärtefonds. Wenn eine Kalsdorfer Bürgerin oder ein Kalsdorfer Bürger in eine Notlage geraten ist, kann hier individuell entschieden werden in welcher Form geholfen werden kann – diese geleistete Unterstützung wird dann aus dem Härtefonds genommen.
Natürlich muss ein offizielles Ansuchen bei uns vorliegen bzw. sämtliche Unterlagen vorgelegt werden.
Heizkostenzuschuss
In erster Linie geht es hier um den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark – der jährlich immer wieder neu beschlossen wird. Im Jahr 2024/2025 ist er von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 zu beantragen. Jeder Anspruchsberechtigte (siehe Richtlinien) kann diesen Heizkostenzuschuss über die Gemeinde beim Land Steiermark beantragen und erhält € 340,-- als Zuschuss.
Die Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz gewährt dann – ebenfalls jährlich neu beschlossen – jeden der die Kriterien vom Land Steiermark erfüllt, zusätzlich einen gemeindeinternen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 200,--.
Social Points
Bei dieser Aktion geht es darum, Personen die immer wieder um finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde ansuchen, für freiwillige Dienste an der Allgemeinheit (z.B. Müll sammeln) eine Vergütung in Form von „Social Points“ zuzuerkennen.
1 Stunde Leistung wird mit einem Social Point zu einem Gegenwert in Höhe von € 5,00 abgegolten. Bei 2 Social Points kann somit ein Kalsdorf Gutschein im Wert von € 10,00 eingetauscht werden.
Die Gemeinde hafte nicht für allfällige Schäden und Nachteile, die durch Teilnahem an der Aktion „Social Points“ entstehen und sind die teilnehmenden Personen nachweislich darauf hinzuweisen.
Österr. Rotes Kreuz – Landesverband Steiermark – Pflege und Betreuung und
Volkshilfe Steiermark – Sozialzentrum Graz-Umgebung – Pflege und Betreuung
Jede Person die in Kalsdorf ihren Hauptwohnsitz hat und eine dieser beiden Einrichtungen in Anspruch nimmt, für:
- Hauskrankenpflege
- Pflegeassistenz
- Heimhilfe oder
- Dipl. Gesundheits- und Krankenpflege
Zahlt von vornherein einen geringeren Betrag als es normalerweise kostet.
Grund dafür ist, dass die Marktgemeinde Kalsdorf mit diesen beiden Trägern eine Vereinbarung hat, wo der anteilige Kostenbeitrag pro Einsatzstunde festgehalten und auch an die Träger einmal jährlich bezahlt wird.
Richtlinien für die Auszahlung des Zuschusses der Gemeinde Kalsdorf zu Kinder/Jugendferienaktionen.
Der Zuschuss in Höhe von € 9,60 pro Kind und Tag wird Eltern gewährt
- für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bei Mutter- bzw. Vater-Kind-Turnussen
- für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- für die Teilnahme an einer Kinder/Jugendferienaktion, deren Dauer mindestens 5 Tage beträgt, die von VeranstalterInnen wie beispielsweise Jugendorganisationen und gemeinnützige Vereine, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, durchgeführt werden (Anbindung an Liste Land Steiermark)
- für Kinder/Jugendferienaktion für maximal 3 Wochen bzw. 21 Tage pro Kind und Kalenderjahr
Außerdem muss
- der antragstellende Elternteil mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz haben.
- der Antrag für den Zuschuss zur Kinder/Jugenderholungsaktion bis spätestens 30.09. des laufenden Kalenderjahres bei der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz, gestellt werden.
Die Auszahlung des Zuschusses der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz erfolgt nach der Durchführung der Kinder/Jugendferienaktion direkt an den/die VeranstalterIn und vermindert den Teilnahmebetrag der Eltern/Erziehungsberechtigten an den/die VeranstalterIn.
Das heißt, es wird kein Zuschuss direkt an Eltern oder Erziehungsberechtigte ausbezahlt!!!
Die derzeit geltenden Richtlinien für den Zuschuss zur Jugenderholungsaktion wird um das Angebot der GU6-Gemeinden ausgeweitet, sofern das entsprechende Angebot in Kalsdorf nicht existiert (Reiten, Ballett, etc.).