Bauen, Verkehr & Wirtschaft

Bauamt

Der erste Weg eines Bauwerbers führt immer in das zuständige Bauamt. Hier erfahren Sie, was bei einem Neubau, Umbau, Abbruch oder einer Sanierung zu berücksichtigen ist. Die Mitarbeiter des Bauamtes beraten bei Fragen zu baulichen Angelegenheiten und unterstützen bei der Lösung von baurechtlichen Problemen. Die Planung der Gemeindeentwicklung [(Ab-)Wasserentsorgung, Straßen- und Hausbenennungen, Flächenwidmung etc.], sowie Planungen betreffend Verkehr (öffentliche Straßen und Plätze etc.) obliegt ebenfalls dem Bauamt.

Raumordnung

Gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 hat jede steirische Gemeinde für ihr Gebiet ein örtliches Entwicklungskonzept sowie einen Flächenwidmungsplan zu erstellen. Dabei handelt es sich um Verordnungen des Gemeinderates. Durch das örtliche Entwicklungskonzept werden langfristige Entwicklungsziele der Gemeinde festgelegt und durch den Flächenwidmungsplan wird das Gemeindegebiet in Bauland, Freiland und Verkehrsflächen gegliedert. Durch die jeweilige Widmung einer Fläche, werden die grundlegenden Bedingungen für eine etwaige Bebauung bzw. die Nutzung festgelegt. Sämtliche Vorhaben müssen dem jeweiligen Gebietstypus entsprechen. Durch Revisionen werden in der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz - im Abstand von mehreren Jahren - Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes durchgeführt.

Kund­machungen

Flächen­widmungsplan

Verordnungen & Richtlinien

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